Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)

Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf Antrag.

Um für die Durchführung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 i.V.m. § 47 Fahrlehrergesetz) anerkannt zu werden und mithin berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.


Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.

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