Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung eines Berufsverbands als Träger von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer

Die Anerkennung eines Berufsverbands der Fahrlehrer auf Anerkennung als Träger von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer erfolgt auf Antrag.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer findet auch in einer Ausbildungsfahrschule statt (zusätzlich zur Fahrlehrerausbildungsstätte). Ausbildungsfahrlehrer, die an einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden, müssen an einem Einweisungsseminar teilgenommen haben. Sofern ein Berufsverband der Fahrlehrer dieses Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer anbietet, bedarf es hierfür der Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung.

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