Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung von Lehrgangsleitern von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

Die Anerkennung als Lehrgangsleiter von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf Antrag.

Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars) hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs, einen viertägigen programmspezifischen Kurs, eine Hospitation sowie eine eigenständige Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst.


Die Leitungen dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.


Das Fahreignungsseminar i.S.d. § 4a StVG kann von Inhabern einer Fahrerlaubnis freiwillig besucht werden, um das Verkehrsverhalten zu verbessern und so einen Punktabzug zu bewirken (Fahreignungs-Bewertungs­system). Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.


Sofern ein Fahrlehrer die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchführen möchte, bedarf es der Seminarerlaubnis.

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