Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung

Der Rahmenlehrplan für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung muss genehmigt werden.

Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung (§ 51 Fahrlehrergesetz) in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung teilgenommen haben.


Der Rahmenlehrplan für diese Basisausbildung bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.

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