Fahrrad; Informationen zur technischen Sicherheit

Fahrradfahren ist schnell, gesund und schont die Umwelt. Neben der Regelkenntnis des Benutzers ist der technische Zustand eines Fahrrades von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit .

Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören – natürlich funktionsfähig – zum Beispiel


  • zwei voneinander unabhängige Bremsen für das Vorder- und Hinterrad,
  • eine Lichtmaschine (Dynamo) oder Batterie bzw. wieder aufladbarer Energiespeicher (Akku) oder eine Kombination daraus als Energiequelle, 
  • ein weißer Scheinwerfer und weißer Frontrückstrahler,

    bitte beachten Sie: blinkende Schweinwerfer sind unzulässig
  • ein rotes Rücklicht mit rotem Rückstrahler,
  • ein roter Großflächenrückstrahler,
  • seitliche Reflektoren an Vorder- und Hinterrad
  • Reflektoren im Pedal und
  • eine helltönende Glocke.


Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).


Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.


Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!

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