Familiengeld; Beantragung

Seit 1. September 2018 wird das Bayerische Familiengeld ausgezahlt. Mit dem Bayerischen Familiengeld werden das bisherige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.


Eltern mit kleinen Kindern wertschätzen, Erziehungsleistung besonders anerkennen und Wahlfreiheit schaffen: Das Familiengeld wird bezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können.


Das Familiengeld ist unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung.


Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie


  • ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • und dieses Kind selbst erziehen.


Das Familiengeld beträgt 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird unabhängig vom Elterngeldbezug vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.


Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag auf Familiengeld stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Wer kein Elterngeld in Bayern bezogen hat, kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn einen Antrag stellen. Der Antrag ist auf der Website des Zentrums Familie Bayern und Soziales eingestellt.


Bayerisches Familiengeldgesetz


Zentrum Bayern Familie und Soziales


www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php

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