Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger

Im Rahmen eines befristeten Sonderförderprogrammes wird für Atemschutzgeräteträger bei den kommunalen Feuerwehren in Bayern die Ausstattung mit einer zweiten Garnitur Einsatzkleidung, bestehend aus Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacken gefördert.

Für jedes nach Norm bzw. technischer Baubeschreibung auf einem Feuerwehrfahrzeug vorgeschriebene Atemschutzgerät (Pressluftatmer) wird im Zeitraum der Laufzeit des Sonderförderprogrammes einmal je eine Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacke gefördert.


Gewährt wird ein Festbetrag von


  • 100 Euro für eine Feuerwehrschutzhose
  • 200 Euro für eine Feuerwehrschutzjacke


Die Förderung eines Bekleidungsteils beträgt maximal 50% der für dieses Bekleidungsteil nachgewiesenen tatsächlichen Brutto-Aufwendungen. Diese sind durch Abgabe von Rechnungskopien zu belegen.

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