Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Jugendschutzbekleidung für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern

Im Rahmen eines befristeten Sonderförderprogrammes wird für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern (im Alter zwischen 12 und 18 Jahren) die Ausstattung mit Jugendschutzbekleidung gefördert.

Zuwendungsberechtigt sind die Gemeinden für die aktiven Feuerwehranwärter ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Pro aktivem Feuerwehranwärter erfolgt im Zeitraum der Laufzeit des Sonderförderprogrammes eine einmalige Förderung in Form eines Festbetrages von 50 Euro.

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