Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlages

Die kreisfreien Städte und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen, insbesondere Feuerwehrfrauen und -männer, für eine Ehrung mit dem Steckkreuz vorschlagen. Durch das Steckkreuz sollen Personen, insbesondere Feuerwehrleute, geehrt werden, die sich bei Bränden oder Technischen Hilfeleistungen besonders einsatzfreudig und engagiert verhalten haben.

Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen verliehen. Bei der Beurteilung der Verleihungsvorschläge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszeichnung wird grundsätzlich nur alle zwei Jahre verliehen.


Das Steckkreuz wird den Auszuzeichnenden zusammen mit einer Anstecknadel, einer Bandschnalle in verkleinerter Ausführung und der Verleihungsurkunde grundsätzlich durch die Regierungspräsidentin/den Regierungspräsidenten ausgehändigt.

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