Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg
20.01.2020
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m.
Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.