Finanzpolitik; Allgemeine Informationen

Von den Kommunen über die Länder und den Bund bis hin zu Europa: Für Gesetzgebung und Verwaltung sind ganz verschiedene Ebenen zuständig. Alle haben ihre eigenen Haushalte. Dennoch wird zwischen Bund und Ländern, den Ländern untereinander, dem Land und seinen Kommunen sowie zwischen der Europäischen Union und den genannten Ebenen viel Geld bewegt.
Bayern tritt für eine einfache, föderale und gerechte Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen ein, die auch für den Bürger durchschaubar ist. Mit diesem Ziel vor Augen arbeitet das Finanzministerium stetig an der Verbesserung der Finanzverfassung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie des innerbayerischen Finanzausgleichs im Interesse einer angemessenen finanziellen Ausstattung der bayerischen Kommunen. Mit den vergangenen Föderalismusreformen wurde ein Weg zur zukunftsfesten Neuausrichtung des föderalen Gefüges beschritten. Wichtiger Meilenstein war dabei beispielsweise die Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz, um das Anwachsen des Schuldenbergs im Interesse nachfolgender Generationen zu stoppen. Den jüngsten Höhepunkt dieser stetigen Fortentwicklung stellt die einvernehmlich beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 dar – eine große und wichtige Reform, die neben Finanzfragen im engeren Sinne auch wesentliche sonstige Aspekte des Zusammenwirkens von Bund und Ländern neu justiert. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe „Weiterführende Links“).

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