Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung, von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.

Zweck


Zweck der Förderung ist es,


  • den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Familienangehörigen nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen sowie
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu unterstützen.


Gegenstand


Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beschäftigung von Fachkräften für die Beratungs- und Betreuungstätigkeit, von Fachkräften, die in der Koordinierung der Beratung tätig sind sowie der hierfür erforderlichen Verwaltungskräfte. Weiterhin werden Betreuungskräfte zur Sicherstellung einer niedrigschwelligen Betreuung von minderjährigen Kindern in Aufnahmeeinrichtungen gefördert.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Weiterreichung der Zuwendung an geeignete, ggf. nachgeordnete Verbände oder (Mitglieds-)Organisationen ist möglich.

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