Fluglärm; Einreichung einer Beschwerde

Bei den Luftämtern ist die Position des Fluglärmschutzbeauftragten eingerichtet, um sich der Lärmprobleme der Bürger anzunehmen.

Im Jahr 1974 wurde nach einem Beschluss des Landtags bei den Luftämtern Nord- und Südbayern jeweils ein Fluglärmschutzbeauftragter (FSB) eingesetzt. Der FSB ist Kontaktperson und Vermittler zwischen der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung, den Luftverkehrs- und Flughafengesellschaften sowie den Luftfahrtbehörden und den Flugsicherungsorganisationen. Er nimmt Beschwerden entgegen, die mit dem Flugbetrieb auf Flughäfen und sonstigen Fluggeländen zusammenhängen. Bei der Untersuchung und Beantwortung von Beschwerden sind die Zuständigkeiten anderer Stellen zu beachten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden grundsätzlich keine Anfragen/Beschwerden durch den FSB an Dritte weitergeleitet.


Insbesondere folgende Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen:


Anzeigen zu Abweichungen von Flugverfahren nach Instrumentenflugregeln können nur durch das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bearbeitet werden.


Die zuständige Flugsicherungsorganisation, beispielsweise die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, beantwortet konkrete bzw. ortsbezogene Anfragen/Beschwerden bezüglich der Abwicklung des nach Instrumentenflugregeln operierenden Luftverkehrs oder zur Flugverkehrskontrolle.


Anfragen/Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können ausschließlich über das Luftfahrtamt der Bundeswehr beantwortet werden.


Anfragen zu Maßnahmen, die die Flughäfen in Eigenregie durchführen (z. B. mobile Fluglärmmessungen im Umfeld des Flughafens München) beantwortet der zuständige Fachbereich des jeweiligen Flughafens.


Die Lärmschutzbeauftragten sind wie folgt erreichbar:


  • Luftamt Nordbayern (verantwortlich für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken):

    Telefon: 0911 5298062, E-Mail: fluglaerm@reg-mfr.bayern.de
  • Luftamt Südbayern (verantwortlich für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben):

    Telefon: 089 2176-2587, E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de


Um möglichst wirkungsvoll auf Lärmereignisse reagieren zu können benötigt der Lärmschutzbeauftragte möglichst exakte Angaben über das Lärmereignis (Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung des Luftfahrzeuges wenn möglich mit Kennzeichen, Angaben über den Flugverlauf).

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