Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb

Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.

Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Belange der Raumordnung und Landesplanung;
  • Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
  • Schutz vor Fluglärm;
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • Eignung des Geländes
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