Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
20.01.2020
Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen seit 4. Juli 2009 eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der VO (EU) 2015/2067.
Betriebe, die
- Installation,
- Wartung,
- Instandhaltung,
- Reperatur
- und Stilllegung
an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 VO (EU) 2015/2067.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.