Förderschule; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel

Förderschulen werden durch Rechtsverordnung der Regierung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der öffentlichen Förderschulen. Sie bestimmen für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.

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