Förderschule; Informationen

Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann.

Die Förderschule umfasst alle Schularten.


Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können. (vgl. Art. 19 BayEUG)


Zu den Aufgaben der Förderschulen gehören:


  1. die schulische Unterrichtung und Förderung in Klassen mit bestimmten Förderschwerpunkten,

  2. die vorschulische Förderung durch die Schulvorbereitenden Einrichtungen,

  3. im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel


    • die vorschulische Förderung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe und

    • die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zur Unterstützung förderbedürftiger Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen oder in Förderschulen.


Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine den Anlagen und der individuellen Eigenart der Kinder und Jugendlichen gemäße Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung. Bei Kindern und Jugendlichen, die ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind, können Erziehung und Unterrichtung pflegerische Aufgaben beinhalten.

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