Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern – zugeordnet nach Förderbedarf – direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.

Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

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