Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Zweck

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Pendant zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass die beruflich vorqualifizierten Geförderten in der Regel bereits „mitten im Leben“ stehen, insbesondere durch Aufschläge je nach familiärer Situation, eine höhere Vermögensfreistellung und eine Förderung ohne Altersgrenze. Es gewährt darüber hinaus eine finanzielle Förderung der Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und fördert gleichermaßen Aufstiegsfortbildungen in Voll- und Teilzeit.

Gegenstand

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird grundsätzlich bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert (Förderungshöchstdauer).

Art und Höhe

Es wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) und ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) geleistet. Zum Maßnahmebeitrag zählen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (ausgenommen sind Materialkosten) bis 15.000 Euro. Die Förderung wird in Höhe von 40 % als Zuschuss, darüber hinaus als Bankdarlehen geleistet.

Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu

333 Euro zzgl. bis zu 129 Euro je Kind als Zuschuss, darüber hinaus als Bankdarlehen.

Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrages lehnt sich an den BAföG-Bedarfssatz für nicht bei den Eltern wohnende Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung an und beträgt maximal:

Grundbedarf                                         372 Euro
Wohnpauschale                                   250 Euro
Krankenversicherungszuschlag             71 Euro
Pflegeversicherungszuschlag                15 Euro
Erhöhungsbetrag für den Teilnehmer    60 Euro
insgesamt                                            768 Euro

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow