Fortbildung; Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung

Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das „lebenslange Lernen“ sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.

In der bayerischen Verwaltung ist die Konzeption und Umsetzung der Fortbildung grundsätzlich an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Ressorts geknüpft. Gemäß Art. 66 Leistungslaufbahngesetz unterliegt die Fortbildung dem Ressortprinzip. Daher ist jedes Ressort für die Feststellung des Fortbildungsbedarfs und die Konzeption von entsprechenden Fortbildungsangeboten selbst verantwortlich.

Die Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die obersten Dienstbehörden und durch die von ihnen beauftragten Behörden oder Stellen durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm wird in den Dienstbehörden bekanntgegeben. Arbeitsnehmer und Beamte haben die Möglichkeit sich für einzelne Fortbildungen anzumelden.

Die Wissensvermittlung erfolgt mittels Präsenzunterricht und ergänzend durch eLearning über das gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden BayLern (siehe unter „Verwandte Themen“).

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