Fortbildung, berufliche (Aufstiegs-BAföG)

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Siehe auch Weiterbildung, berufliche


Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)


Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten


www.aufstiegs-bafoeg.de

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