Frauenhäuser

Frauenhäuser dienen der Aufnahme physisch und psychisch misshandelter oder von Misshandlung bedrohter Frauen und deren Kinder. Neben der psychischen Unterstützung bei der Wiedergewinnung des seelischen Gleichgewichts steht die Beratung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Fragen der seelischen und körperlichen Gesundheit, die Hilfestellung im Umgang mit Behörden, rechtliche Informationen, Begleitung zu Terminen und Vermittlung weiterer Ansprechpartner im Vordergrund. Auch nach Verlassen des Frauenhauses ist eine nachgehende Beratung möglich. Die im Frauenhaus aufgenommenen Kinder werden bei der Bewältigung der erfahrenen Gewaltsituation fachlich pädagogisch begleitet. Die Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen auch ambulante Beratung im Zusammenhang mit der Problematik partnerschaftlicher bzw. häuslicher Gewalt und Informationen zum Gewaltschutzgesetz an.


In Bayern bestehen derzeit 39 staatlich geförderte Frauenhäuser mit insgesamt 358 Plätzen für Frauen und über 408 für Kinder. Es sind dies die Frauenhäuser in Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Burghausen, Coburg, Dachau, Dillingen/Donau-Ries, Erding, Erlangen, Freising, Fürstenfeldbruck, Fürth, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Landshut (2), Memmingen, München (3), Murnau, Neu-Ulm, Nürnberg, Passau, Regensburg (2), Rosenheim, Schwabach, Schwandorf, Schweinfurt, Selb, Straubing, Weiden, Wolfratshausen, Würzburg (2).


Seit März 2013 gibt es das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das 24 Stunden täglich kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116016.


Gewaltschutzgesetz (GewSchG)


Siehe auch Interventionsstellen, Notrufe


www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/


www.hilfetelefon.de

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