Früherkennung von Krankheiten, Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, haben ab dem 18. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken und Belastungen zu bewerten, bevölkerungsmedizinisch bedeutsame Erkrankungen zu erkennen und, darauf abgestimmt, präventionsorientiert zu beraten. Sofern medizinisch angezeigt, ist eine Präventionsempfehlung zu erteilen. Die Präventionsempfehlung informiert über Möglichkeiten und Hilfen zur Veränderung gesundheitsbezogener Verhaltensweisen, etwa zu Bewegungsangeboten und zu Angeboten zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung. Die Gesundheitsuntersuchung umfasst auch die Überprüfung des Impfstatus im Hinblick auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.


Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht grundsätzlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, ggf. auch im Rahmen organisierter Früherkennungsprogramme.


Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen, zu Zielgruppen, Altersgrenzen und Häufigkeit der Untersuchungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien.


§ 25 Sozialgesetzbuch V; Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Gesundheitsuntersuchung/Krebsfrüherkennung/Ultraschallscreening Bauchaortenaneurysmen/ Mutterschaft


Gesetzliche Krankenkassen


www.patientenportal.bayern.de


www.g-ba.de/informationen/richtlinien/

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