Früherkennung von Krankheiten, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Untersuchungen zielen auf Krankheiten ab, die die körperliche oder geistige oder psychosoziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in nicht geringfügigem Maße gefährden (Behinderte Kinder, Frühförderung und Frühbehandlung). Die Untersuchungen beinhalten die Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken, die Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstatus, eine präventionsorientierte Beratung sowie Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten. Sofern medizinisch angezeigt, ist eine Präventionsempfehlung zu erteilen.


Der Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen umfasst zudem Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bis zum 6. Lebensjahr des Kindes.


Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen, zu Altersgrenzen und Häufigkeit der Untersuchungen sowie zur Ausgestaltung der Präventionsempfehlung bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien.


§ 26 Sozialgesetzbuch V; Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses: Früherkennung von Krankheiten bei Kindern/Jugendgesundheitsuntersuchung/Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten


Gesetzliche Krankenkassen


www.patientenportal.bayern.de


www.g-ba.de/informationen/richtlinien/

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