Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

Fahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei berechtigen seit 1. Januar 2001 nicht mehr zum Führen von Privatfahrzeugen der entsprechenden Klasse. Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.


Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

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