Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

In jedem Fall können Sie den Führerscheinantrag auch bei der Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) einreichen. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter „Verwandte Themen“. Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

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