Gartenbau; Berufsausbildung

Für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und Werker/Werkerin im Gartenbau sind bestimmte Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Fürth, Landshut und Augsburg-Friedberg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.

Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:
– außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
– Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung

Die Abteilung Gartenbau am Amt für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen führt Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung zum Gärtner/Gärtnerin für die Personen durch, die mit einer langjährigen Berufserfahrung ohne ein Ausbildungsverhältnis einen Abschluss anstreben.

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