Gemeindliches Archiv, Förderung und Aufsicht

Gemeinden können Archive unterhalten. Landratsämter können die gemeindlichen Archive überwachen und fördern.

Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe das Archivgut der Gemeinde zu archivieren. Es stellt die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benützung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicher. Es fördert die Erforschung der Gemeindegeschichte.

Landratsämter können die gemeindlichen Archive überwachen und fördern.

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