Geriatrie – geriatrische Rehabilitation

Eine geriatrische Rehabilitation kann sich an eine Akutbehandlung im Krankenhaus anschließen. Aber auch Hausärzte und niedergelassene Fachärzte können eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme verordnen. Das Hauptziel der geriatrischen Rehabilitation ist, die Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzugewinnen und somit eine drohende Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest abzumildern.


Bayernweit gibt es zusammen über 2.800 stationäre geriatrische Reha-Betten. Neben den stationären Rehabilitationen, bei welchen die Rehabilitanden für mehrere Wochen in der Einrichtung verbleiben, gibt es auch die Angebote einer ambulanten und darüber hinaus einer mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe). Während bei der klassischen ambulanten geriatrischen Rehabilitation den Patientinnen und Patienten tagsüber das volle therapeutische Spektrum einer Rehabilitationsklinik zur Verfügung steht, sucht bei der MoGeRe ein interdisziplinäres Team die Patientinnen und Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung auf und erbringt dort alle notwendigen Rehabilitationsleistungen.


Für den Bereich der Rehabilitation besteht aber anders als bei der Krankenhausplanung für die Bundesländer kein gesetzlicher Auftrag der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung. Die Rehabilitationseinrichtungen schließen ohne die Möglichkeit einer Einflussnahme durch den Freistaat mit den Kostenträgen Versorgungsverträge ab.


Ganz nach dem Motto Rehabilitation vor Pflege konnte eine durch den Freistaat Bayern geförderte Studie der geriatrischen Rehabilitation in Bayern einen nachhaltigen Erfolg bescheinigen. Es zeigte sich, dass rund 87 Prozent der in Bayern befragten Patientinnen und Patienten, welche vor der medizinischen Behandlung in einem privaten Wohnumfeld gelebt haben, nach abgeschlossener geriatrischer Rehabilitation auch wieder in dieses zurückkehren konnten. D. h. bei der überwiegenden Mehrheit konnte eine Entlassung in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder in Betreutes Wohnen vermieden werden. Dass es sich dabei auch um einen langfristigen Effekt handelt, wurde aus dem großen Anteil der ehemaligen Rehabilitanden (94 %), die auch noch nach einem halben Jahr zu Hause lebten, ersichtlich. Die detaillierten Ergebnisse der Studie können Sie hier nachlesen.


 


https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2016/02/studienbericht_gib_dat_nachfolgestudie.pdf


§ 40 Sozialgesetzbuch V


Gesetzliche Krankenkassen


www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/krankenhaueser/altersmedizin/

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