Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
20.01.2020
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
- Berechnung von Überschwemmungsgebieten
- Gefährdungsbetrachtungen (z.B.: Verklausung, Überlastfälle, hydraulische Leistungsfähigkeit)
- Hochwasseraudits
- Sicherheitsüberprüfung kommunaler Stau und Hochwasserschutzanlagen
- Ereignisdokumentation Hochwasser
- Hochwasserschutzkonzepte
- Gewässerentwicklungskonzepte
- Gewässerausbauten zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete,
- Herstellung der Anlagensicherheit von kommunalen Stauanlagen
- Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und ihrer Auen,
- Gewässerpflege und -unterhaltungsmaßnahmen,
- Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,
- Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie