Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zweckverbände
  • Wasser- und Bodenverbände
  • Landschaftspflegeverbände

Was wird gefördert?

  • Berechnung von Überschwemmungsgebieten
  • Gefährdungsbetrachtungen (z.B.: Verklausung, Überlastfälle, hydraulische Leistungsfähigkeit)
  • Hochwasseraudits
  • Sicherheitsüberprüfung kommunaler Stau und Hochwasserschutzanlagen
  • Ereignisdokumentation Hochwasser
  • Hochwasserschutzkonzepte
  • Gewässerentwicklungskonzepte
  • Gewässerausbauten zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete,
  • Herstellung der Anlagensicherheit von kommunalen Stauanlagen
  • Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und ihrer Auen,
  • Gewässerpflege und -unterhaltungsmaßnahmen,
  • Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,
  • Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
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