Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien klären über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin.
Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?
Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie vermittelt Ihnen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und gibt Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.