Gewerbeaufsicht; Allgemeine Informationen

Gewerbeaufsichtsämter


Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter sind als staatliche Behörden den Bezirksregierungen angegliedert. Als eigenständige fachliche Einheit sind sie direkt dem Regierungspräsidium unterstellt. Das „Institut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit; umweltbezogener Gesundheitsschutz“ am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt insbesondere durch Serviceleistungen die Bayerische Gewerbeaufsicht.


Die Bayerische Gewerbeaufsicht hat ein breites Aufgabenspektrum, das vom Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bis zu Verbraucherschutzthemen, wie der Produkt- und Chemikaliensicherheit reicht.


Das Aufgabenspektrum lässt sich in folgende Gebiete untergliedern:


Arbeitsschutz (Gesundheit am Arbeitsplatz)



„Arbeitsschutz“ bedeutet, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und wirksam zu fördern. Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und reicht vom sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen über die Errichtung und den sicheren Betrieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen bis hin zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsmedizin. Die Bayerische Gewerbeaufsicht überwacht, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nachkommen, berät die Unternehmer, setzt wenn notwendig staatliches Recht durch und sanktioniert Verstöße. Dabei agiert sie stets als faires und offenes Gegenüber.


Aufgrund der hohen Kosten, die ein unzureichender Arbeitsschutz für die Systeme verursacht, hat diese Aufgabe neben der menschlichen auch eine wirtschaftliche Dimension. Eine der Lösungen, die die Bayerische Gewerbeaufsicht zur Bewältigung dieser Probleme bietet, ist das Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS. Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht gehört deshalb auch die Beratung bayerischer Unternehmen bei der Einführung dieses Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage des Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzepts OHRIS, die Prüfung des Systems und dessen Zertifizierung.


Produktsicherheit und umweltgerechte Gestaltung


  • Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten
  • Einhaltung von Anforderungen an die Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten
  • Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch einheitliche Anforderungen an heimische und Importprodukte
  • Freier Warenverkehr in der Europäischen Union


Produkte vom Haarfön bis zur kompletten Fertigungsstraße für Fabriken müssen verschiedensten Sicherheits- und Energieeffizienzstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und betrieben werden sollen. Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert im Rahmen ihrer Marktüberwachungsfunktion im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern und Staaten der EU systematisch die Einhaltung dieser Standards und sorgt dafür, dass unsichere Produkte vom Markt genommen oder nachgebessert werden. Bayerische Unternehmen berät die Gewerbeaufsicht bei der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und stärkt sie damit im Wettbewerb.


Chemikaliensicherheit


  • Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren durch Chemikalien
  • sicherer Chemikalienhandel
  • Prävention durch Kennzeichnung der Gefahren von Chemikalien


Chemikalien sind fester Bestandteil unseres Alltags – sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Bereich. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sorgt u. a.  für die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Chemikalien am Arbeitsplatz. Für alle Bürger kontrolliert sie die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten, und überwacht den Handel mit bestimmten Chemikalien. Sie sorgt für die Durchsetzung der diversen Verbote verschiedenster Stoffe wie z. B. Asbest oder ozonschichtschädigende Gase. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Überwachung der Schädlingsbekämpfung mit Chemikalien.


Gefahrenschutz


  • Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch technische Anlagen
  • Schutz der Menschen vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen
  • Schutz der Patienten vor Gefährdungen beim Betrieb von Medizingeräten
  • Überwachung des Umgangs mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
  • Überwachung des Transports gefährlicher Güter


Viele Aktivitäten der Bayerischen Gewerbeaufsicht dienen dem Schutz der Bevölkerung insgesamt. Technische Anlagen, deren sicheren Betrieb die Bayerische Gewerbeaufsicht überwacht, stellen nicht nur ein Risiko für die Arbeitnehmer dar, sondern würden im Falle einer Störung häufig auch die Umgebung in Mitleidenschaft ziehen. Darum nutzen die Kontrollen der Bayerischen Gewerbeaufsicht allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert außerdem den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen wie z. B. Feuerwerksartikeln und Airbags. Ferner überwacht sie die Einhaltung der Betriebsvorschriften für medizinische Geräte wie Röntgeneinrichtungen. Schließlich kontrolliert sie in die Einhaltung der Transportvorschriften die für gefährliche Güter gelten.


www.gewerbeaufsicht.bayern.de


 

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow