Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
Zweck
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden Vorhaben in Bayern gefördert, deren Durchführung für den Freistaat Bayern von volkswirtschaftlichem Interesse ist.
Gegenstand
Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die der Kredit sonst nicht gewährt werden könnte.
Begünstigte
Antragsberechtigt sind förderungswürdige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Angehörige freier Berufe).
Förderfähige Vorhaben
Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen).
Art und Höhe
Die Ausfallbürgschaft wird je nach Einzelfall auf einen angemessenen Teil der Kredits (maximal 80 %) beschränkt. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über EUR 5.000.000,00 möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung (siehe „Verwandte Themen“ und „Weiterführende Links“). .