Gründerzentren; Allgemeine

Derzeit gibt es in Bayern regional ausgewogen 19 allgemeine Gründerzentren. Sie stellen Existenzgründern gegen angemessene Bezahlung Betriebsräume, Service- und Beratungsleistungen sowie zentrale Gemeinschaftsdienste zur Verfügung. Der Aufenthalt in den Gründerzentren ist grundsätzlich auf 5 Jahre begrenzt.

Die bayerischen allgemeinen Gründerzentren sind ein wirtschaftspolitisches Instrument, um Unternehmensgründungen und die Selbständigkeit in der jeweiligen Region zu fördern. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern, sowie jungen Unternehmen eine optimale Start- und Entwicklungsumgebung anzubieten. Hierzu zählen neben kostengünstigen und flexiblen Räumlichkeiten eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur sowie umfassende Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.



Die bayerischen allgemeinen Gründerzentren zeichnen sich durch einen Branchen-Mix aus, der von klassischen Dienstleistern über Gründungen im Handwerk bis zu High Tech Startups reicht. Neben den allgemeinen Gründerzentren gibt es technologieorientierte Gründerzentren und fachspezifische Technologiezentren.


Die Adressen der einzelnen Gründerzentren erhalten Sie auf der gemeinsamen Homepage der bayerischen Gründer- und Technologiezentren oder auf der Internetseite „Gründerland.Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe „Weiterführende Links“).

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow