Grund- und Mittelschule; Schulaufsicht und Beratung

Den Regierungen obliegt die fachliche Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk und die fachlichen Angelegenheiten der öffentlichen Volksschulen.

Die Schulverwaltung im Mittelschulbereich ist in drei Ebenen gegliedert. Die obere Ebene bildet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die mittlere Ebene die jeweilige Regierungen und die untere Ebene das jeweilige Staatliche Schulamt. Die Regierungen üben die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Personal aus und sind zuständig für Funktionsstellenbesetzungen und Schulorganisation sowie den Einsatz des Lehrpersonals.

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