Grund- und Mittelschulen; Bewerbung als Aushilfslehrkraft

Im Nachrückverfahren werden befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen an Grundschulen und Mittelschulen bis zu einem Schuljahr auf den Webseiten der Regierungen angeboten.

Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf durch das Nachrückverfahren ausgeglichen werden. Dabei können noch frei gewordene Stellen an Grund- und Mittelschulen mit zusätzlichen Lehrkräften besetzt werden (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung).


Interessierte Lehrkräfte können sich mit den für sie in Frage kommenden Staatlichen Schulämtern oder der örtlich zuständigen Regierung in Verbindung setzen. Dort können weitere Informationen gegeben werden.

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