Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen; Freie Bewerbung

Lehrkräfte, die ihre Staatsexamen in Bayern abgelegt haben und sich nicht auf einer Warteliste befinden sowie außerbayerische Bewerberinnen/Bewerber, die über eine Anerkennung der Lehramtsbefähigung verfügen, können sich als Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der zuständigen Regierung um eine Einstellung bewerben.

Freie Bewerber sind Bewerber, die ihre Lehramtsbefähigung in einem anderen deutschen Bundesland oder einem anderen Staat der Europäischen Union erworben haben bzw. sich nicht mehr auf einer Warteliste in Bayern befinden.


Bewerber für den staatlichen Schuldienst, die ihre Lehramtsbefähigung in einem anderen deutschen Bundesland oder einem anderen Staat der Europäischen Union erworben haben, erhalten zusammen mit der Anerkennung der Lehramtsbefähigung bzw. dem Hinweis auf eine notwendige Nachqualifikation eine Vergleichsnote, die für eine künftige Einstellung ausschlaggebend ist.


Mit dieser Note tritt der Bewerber / die Bewerberin dann in Konkurrenz zu den im Jahr der beantragten Einstellung fertig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in Bayern.


Für den Bereich der staatlichen Grund- und Mittelschulen werden jedes Jahr vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor Beginn der Einstellungsaktion die jeweils geltenden Einstellungsnoten festgelegt (etwa Mitte Juli).


Bewerber mit einer Vergleichsnote schlechter als 3,50 können derzeit nicht am Einstellungsverfahren für den staatlichen Schuldienst teilnehmen.

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