Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts

Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.

Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlogo-jubilaeumKLEINOSTHEIM050 JAHRE1linkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactshoppingarrow