Grundstückwerte; Beantragung eines Obergutachtens

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern kann mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt werden.

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern ist ein selbstständiges und unabhängiges Sachverständigengremium, das sich aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammensetzt. Er erstellt u.a. Obergutachten auf Antrag eines Gerichts, wenn schon das Gutachten eines örtlichen Gutachterausschusses vorliegt.

Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist bei der Regierung von Niederbayern angesiedelt. Mittels Verwaltungsvereinbarung ist die Geschäftsstelle der Stadt Landshut zugeordnet.

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