Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen die Kommunen dabei, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration auf kommunaler Ebene zu koordinieren und zu steuern.
Zweck
Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene koordinieren und praxisbezogen unterstützten. Ziel ist dabei die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.
Gegenstand
Gefördert werden unter Beachtung des Förderzwecks hauptamtliche Integrationslotsinnen und -Lotsen zur Koordination und Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsbegleiterinnen und -begleiter auf kommunaler Ebene.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Kommune kann sich jedoch Dritter bedienen.