Hausunterricht; Beantragung von Kostenersatz für Mehrarbeit

Lehrpersonal, das Hausunterricht leistet, kann für die dadurch entstehende Mehrarbeit Kostenersatz verlangen.

Der Hausunterricht erfolgt dann, wenn die Schülerin/der Schüler nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen kann. Das Lehrpersonal kann für die dadurch entstehende Mehrarbeit Kostenersatz verlangen.


Der jeweilige Antrag auf Abrechnung von Mehrarbeit wird vom Schulleiter bzw. Schulträger zur Bestätigung der Angaben unterschrieben und anschließend an die Regierung bzw. Landesamt für Finanzen weitergeleitet.


Die Mehrarbeit von beim Schulträger angestelltem Lehrpersonal an privaten Schulen wird von der Regierung berechnet. Auch die Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt durch die Regierung.


Bei staatlichem Lehrpersonal an privaten Schulen stellt die Regierung fest, das Mehrarbeit für Hausunterricht geleistet wurden; der Kostenersatz  wird vom Landesamt für Finanzen ausgezahlt.

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