Heilquelle; Beantragung einer staatlichen Anerkennung
20.01.2020
Quellen und Brunnen, können unter bestimmten Voraussetzungen als „Heilquelle“ staatlich anerkannt werden.
In manchen Bereichen (etwa in Bädern oder Kuranlagen) soll Wasser aus Heilquellen Verwendung finden, sei es für die innere Anwendung (also zum Trinken oder Inhalieren), sei es für die äußere Anwendung (zum Baden oder für Kuranwendungen). Damit gewährleistet ist, dass das so angebotene Wasser nicht nur gesundheitlich unbedenklich ist, sondern auch eine bestimmte Heilwirkung hat, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese werden unter anderem im Verfahren zur Anerkennung als Heilquelle staatlich geprüft. Nur wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen kann die Quelle als Heilquelle staatlich anerkannt werden.