Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert innovative und pilothafte Projekte in allen bayerischen Regionen. Besonderer Fokus ist der digitale Strukturwandel als Chance für ein starkes Bayern.

Zweck


Die Förderung hat das Ziel, innovative Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung zu unterstützen, die dazu beitragen,


  • die Daseinsvorsorge zu sichern,
  • die digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns ermöglichen,
  • den digitalen Strukturwandels unterstützen und das Bewusstsein für innovative digitale Lösungen stärken,
  • die Flächenneuinanspruchnahme reduzieren und die Innenentwicklung stärken,
  • die grenzüberschreitender Zusammenarbeit verwirklichen.


Gegenstand


Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Vorbereitung, Konzeptionierung und Umsetzung von Heimatprojekten mit einem digitalen Schwerpunkt gefördert werden, die neben ihrem innovativen Charakter einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen.


Zuwendungsempfänger


Antrags- und zuwendungsberechtigt sind alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte, sowie Vereine und Stiftungen, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung des geförderten Projektes im Bewilligungszeitraum erforderlich sind. Beantragt werden können die Kostenübernahme für Konzepte, Zeitpersonal, Öffentlichkeitsarbeit, Ausgaben für Veranstaltungen, externe Beratung sowie (zwingend dabei) Investitionen in digitale Güter zu marktüblichen Preisen (Apps, Websites und andere Online-Angebote).


Art und Höhe


Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.


Der Fördersatz beträgt zwischen 50 % und 90 %. Zuschläge sind vorgesehen für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie für interkommunale bzw. grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Projekte mit Schwerpunkt Flächensparen.


Es ist immer ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu leisten.


Der maximale Förderbetrag beträgt 300.000 Euro pro Projekt über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.

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