Heimatstrategie; Behördenverlagerungen

Die Heimatstrategie ist ein neues Kapitel für die künftige Strukturentwicklung Bayerns. Ein zentraler Baustein der Heimatstrategie sind Behördenverlagerungen. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes.

Heimatstrategie – Behördenverlagerungen


Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern.


2015 gab die Bayerische Staatsregierung den Startschuss für die größte Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Die Konzepte „Regionalisierung von Verwaltung“ und „Chancen im ganzen Land“ beinhalten die Verlagerung von rund 70 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit mehr als 2.700 Arbeits- und 930 Studienplätzen in alle Regierungsbezirke Bayerns. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen.


Die Staatsregierung arbeitet mit Nachdruck an der Umsetzung der Konzepte und damit an der Stärkung des ländlichen Raumes. Seit 2015 haben bayernweit 48 Behörden und staatliche Einrichtungen mit mehr als 1.260 Personen an den neuen Zielorten zu arbeiten begonnen. Dies entspricht bereits 70 % der Verlagerungsprojekte. Jeder 3. Arbeits- und jeder 2. Studienplatz ist bereits verlagert.


Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten


Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.


Informationen für Bewerberinnen und Bewerber


Die Verlagerungen im Rahmen der Heimatstrategie sind ressortverantwortlich durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung. Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.  


Informationen zu Immobilien


Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten. Die IMBY wird auf Sie zu kommen, sofern Ihr Angebot für die Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen zur IMBY finden Sie im Internet unter www.immobilien.bayern.de.


 


 

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