Heimaufsicht – Heime für Minderjährige

Die Schutzvorschriften für Minderjährige in Heimen und Tageseinrichtungen sollen sicherstellen, dass das leibliche, geistige und seelische Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Der Staat legt im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis Mindeststandards fest und achtet darauf, dass diese eingehalten werden. Auch spielt die Eignung der eingesetzten Fachkräfte eine zentrale Rolle für die Sicherung des Qualitätsstandards, der maßgeblich für die Gewährleistung des Kindeswohls ist. Qualifizierte Beratung der Einrichtungen durch die Heimaufsicht soll aktuelle pädagogische Erkenntnisse und Entwicklungen berücksichtigen und möglichen Fehlentwicklungen vorbeugen. Heimaufsichtliche Maßnahmen haben das Ziel, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und diese zu korrigieren.

§§ 45-48a Sozialgesetzbuch VIII

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