Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/ Technische Hochschulen; Forschung und Entwicklung
Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden: Hochschulen).
Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Hochschulen. Dies ist ein wichtiges Element im Technologietransfer vor allem zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region, von dem alle Beteiligten profitieren: Die Unternehmen durch steigende Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, die Hochschulen durch eine engere Bindung an die Praxis und die Studierenden durch eine praxisbezogene Ausbildung auf dem neuesten Entwicklungsstand.
Nähere Informationen über das Angebot an angewandter Forschung und Entwicklung sind über die Internetseiten der jeweiligen Hochschule erhältlich (siehe Links zu weiteren Informationen). Als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen stehen dabei insbesondere die Technologie-Transferstellen der Hochschulen zur Verfügung (siehe Links zu weiteren Informationen).
Das Transfer-Portal baydat (siehe „Weiterführende Informationen“) ermöglicht die Recherche nach Informationen sowie nach Ansprech- und Kooperationspartnern an allen bayerischen Hochschulen. Konkrete Kooperationsgesuche können unmittelbar aufgegeben und Kooperationsangebote eingesehen werden.
Seit 2009 werden an den Hochschulen Technologietransfer-zentren eingerichtet, die auf der Wirtschaftsstruktur der Region aufsetzen und den Technologietransfer von der angewandten Forschung und Entwicklung der Hochschule auf die Unternehmen der Region verstärken sollen. Bisher werden derartige Zentren an 17 Hochschul- oder hochschulnahen Standorten auf- und ausgebaut. Hierfür werden staatliche Fördermittel befristet bis zu 5 Jahren zur Verfügung gestellt mit der Erwartung, dass sich diese Zentren danach überwiegend selbst tragen. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, dass eingeworbene Drittmittel bereits als Teil der Anschubfinanzierung für die Errichtung des Technologietransferzentrums in erheblichem Umfang zur Verfügung stehen. Alle notwendigen zusätzlichen baulichen Voraussetzungen (inklusive z.B. Bauunterhalt) müssen ebenfalls von dritter Seite (Region, Wirtschaft, Kommune) zur Verfügung gestellt werden. Nach einer erfolgreichen Evaluation am Ende der Anschubphase können weitere staatliche Mittel im Sinne einer Grundfinanzierung bereitgestellt werden.