Hochwasserrisikomanagementplan; Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung

Die Hochwasserrisikomanagementpläne beinhalten Ziele und Maßnahmen, wie Hochwasserschäden zukünftig reduziert werden können.

Die Gefahren vor Hochwasser können durch technische Maßnahmen entschärft jedoch nicht verhindert werden. Der Umgang mit dem Naturereignis Hochwasser hat sich deshalb von der Hochwasser-„Freilegung“ über den Hochwasserschutz (Vorsorge, Rückhalt, Technischer Schutz) zum Risikomanagement entwickelt. Dies erkennt auch die „Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“. Sie fordert europaweit eine Neuausrichtung der Aktivitäten für einen nachhaltigen Hochwasserschutz. Der Fokus liegt dabei auf einer Restrisikobetrachtung und dem Thema Vorsorge.


Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die negativen Folgen von Hochwasser für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte zu verringern. Hochwasserrisikomanagement zielt auf einen planvollen und ausgewogenen Umgang mit Hochwasser ab. Die Verfügbarkeit von Informationen in Form von Karten ist dabei von zentraler Bedeutung. Neben verschiedenen Hochwasserszenarien wird die Flächennutzung in den betroffenen Gebieten berücksichtigt.


Alle Institutionen, die zur Reduzierung des Hochwasserrisikos beitragen können, haben die Chance, aktiv an der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne mitzuwirken. Die Regierung hat im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie die Federführung für bestimmte Planungseinheiten. Die Informationen laufen bei der Regierung zusammen und werden in einen übergeordneten Hochwasserrisikomanagementplan eingearbeitet und veröffentlicht. Die Planung ist grenzübergreifend, fachübergreifend, ganzheitlich und wird in einem 6-Jahres-Zyklus fortgeschrieben. Als Ergebnis wird zunächst erarbeitet:


  • wie in einem zusammenhängenden Flussgebiet mit dem Hochwasserrisiko umgegangen werden soll,
  • was die verschiedenen Akteure/Betroffenen (Gemeinden, Fachbehörden, Verbände, Träger überörtlicher Infrastruktur) unternehmen wollen um das Risiko zu verringern,
  • welche Maßnahmen aus den Bereichen Risikovermeidung, Schutz, Vorsorge und Nachsorge als zielführend und umsetzbar erachtet werden.
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