Hospizversorgung – ehrenamtliche, ambulante Hospizarbeit

Zu den häufig geäußerten Wünschen gehört der Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Ambulante Hospizdienste begleiten deshalb unheilbar erkrankte und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in den letzten Monaten oder Wochen des Lebens – zu Hause, in Krankenhäusern oder in Alten- und Pflegeeinrichtungen.


Ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter schenken schwerstkranken und sterbenden Menschen eine individuelle und liebevolle Zuwendung. Damit ein ambulanter Hospizdienst seine Arbeit aufnehmen kann, bedarf es keiner ärztlichen Verordnung. Betroffene können sich direkt mit einem Hospizdienst ihrer Wahl in Verbindung setzen.


Inzwischen sind in Bayern über 140 Hospizvereine und -initiativen mit rund 25.000 Mitgliedern entstanden. Viele tausend ehrenamtlich tätige Hospizbegleiterinnen und -begleiter mit einer speziellen Ausbildung und regelmäßiger Fortbildung sind in der ambulanten Hospizarbeit tätig. Darüber hinaus gibt es in Bayern 20 stationäre Hospize, sowie 1 Kinderhospiz in Bad Grönenbach (siehe stationäres Hospiz).


§ 39a Abs. 2 Sozialgesetzbuch V; Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 S.7 Sozialgesetzbuch V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002, i.d.F. vom 14.03.2016


Gesetzliche Krankenkassen, Bayerische Stiftung Hospiz, Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis, Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e. V., Hospizvereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege

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