Impfschäden, Hilfen bei

Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen Gesundheitsschaden erleidet, der über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, hat Anspruch auf Entschädigung; das gilt auch für die Hinterbliebenen eines an Impffolgen Verstorbenen.

Art und Höhe der Leistungen entsprechen denen der Kriegsopferversorgung und -fürsorge (Kriegsopfer, Hilfen für).

§§ 60-64 Infektionsschutzgesetz

Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle

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