Infektionsschutz; Risikoanalyse und Risikomanagement

Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist u.a. zuständig für:

  • Sammlung und Bewertung von Informationen über Risiken und Abwehrmöglichkeiten von Seuchenerregern
  • Fachliche Beratung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (inklusive von Gefahrenlagen durch bioterroristisch nutzbare Erreger)
  • Informationsaustausch und Abstimmung mit Ministerien und Behörden sowie Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene
  • Evidenzbasierte Aufklärung und Information der Bevölkerung zu Fragen des Infektionsschutzes sowie der Risikobewertung von Infektionserregern und Infektionskrankheiten
  • Schulung von Ärzten, insbesondere der Gesundheitsämter, in Fragen des Infektionsschutzes
  • Sicherstellung von Laborkapazitäten zur Surveillance von Infektionserregern in der bayerischen Bevölkerung (z.B. Influenza-Surveillance)
  • Durchführung von Ausbruchsuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Sicherstellung der Infrastruktur und Logistik für Abwehrmaßnahmen im Ernstfall (z.B. Sicherstellung ausreichender Laborkapazitäten für die Untersuchung auf Seuchenerreger und potentielle B-Kampfstoffe)
  • Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet des Infektionsschutzes (inklusive Methodenevaluation und –entwicklung)
youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow